Prof Michael Frass, Dr Thomas Peinbauer, Dr Liesbeth Ellinger und Dr Petra Weiermayer, zwei Humanmediziner und zwei Veterinärmedizinerinnen, haben im Sinne von „One Health“ (eine Gesundheit) einen narrativen Review mit dem Titel „Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick” verfasst, welcher im Schweizer Archiv für Tierheilkunde publiziert wurde.
Neben der differenzierten Klarstellung der Faktenlage, die Evidenz für die Wirksamkeit der Human- und Veterinär-Homöopathie im Allgemeinen und im Speziellen bei homöopathischen Behandlungen von Infektionen zeigt, wurde evidenzbasiert Kritik an der Vorgehensweise beim zweiten Australischen NHMRC (National Health and Medical Research Council) Report sowie beim EASAC (European Academies Science Advisory Council) Statement geübt.
“Evidenz für die Wirksamkeit der Human- und Veterinär-Homöopathie im Allgemeinen und im Speziellen bei der Behandlung von Infektionen ist für weiterführende Forschungen in diesem Bereich hinreichend belegt. Nebst Studien zum Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie bei Infektionen zeigen Daten aus der Versorgungsforschung, sogenannte Real World Data, das Potenzial einer signifikanten Reduktion des Antibiotikaeinsatzes durch homöopathische Behandlungen auf. Nicht zuletzt aufgrund der globalen Bedrohung durch die Antibiotikaresistenzproblematik bedarf es in der Human-Homöopathie genau wie in der Veterinär-Homöopathie dringend weiterer methodisch hochwertiger Studien.
Für die Qualitätssicherung weiterer Studien ist deren Durchführung an universitären Einrichtungen eine Voraussetzung, was erst durch die Integration der Komplementärmedizin inklusive Homöopathie an den Universitäten möglich werden kann. Diese absolut notwendige Konsequenz und Forderung im Sinne der Patienten, wird durch die amerikanische Consensus Guideline zu universitärer Fortbildung in Integrativer Veterinärmedizin bereits geltend gemacht und ist in der Schweiz gemäß Medizinalberufegesetz für Unterricht und Forschung an der Universität gesetzlich verankert.”
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