Blick über den Tellerrand: Aufwertung der Komplementärmedizin im Schweizer Gesundheitswesen
Am 17. Mai 2009 hat sich eine deutliche Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für eine «Zukunft mit Komplementärmedizin» ausgesprochen. 67 Prozent der Stimmenden haben einer Integration der Komplementärmedizin in allen wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens zugestimmt und auch die Schweizer Kantone sagten ausnahmslos ‚Ja’ zur Komplementärmedizin.
Bundes- und Kantonsparlamente werden durch den neuen Verfassungsartikel unmissverständlich verpflichtet, die im Bundesparlament bereits protokollierten Hauptforderungen durch Gesetze und Verordnungen umzusetzen.
Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Zentrales Anliegen vieler Befürworter ist die Vergütung der fünf ärztlichen komplementärmedizinischen Methoden (Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin (TCM), anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie und Neuraltherapie) in der obligatorischen Grundversicherung. Ob Gesundheitsminister Pascal Couchepin diesem Wunsch entsprechen wird, nachdem er die Vergütung durch die Grundversicherung im Sommer 2005 nicht mehr verlängerte, ist offen. Er verwies auf das geltende Gesetz, das den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Zuverlässigkeit (WZW) verlangt.
Konkrete Schritte in der Umsetzung des Verfassungsartikels will die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin sehen, der 24 National- und 6 Ständeräte aus sämtlichen Fraktionen angehören. Vertreter unterstreichen, dass sie die WZW-Kriterien zur Aufnahme in den Grundleistungskatalog auch für diese Methoden durchaus akzeptieren und fordern die bisher nicht erfolgte Veröffentlichung der Ergebnisse aus der groß angelegten PEK-Studie (Programm Evaluation Komplementärmedizin) von 2005.
Weitere Forderungen
– Verankerung der Komplementärmedizin in der ärztlichen Ausbildung
– Schaffung von Lehrstühlen und Forschungsstellen für Komplementärmedizin
– Regelung der Ausbildungen und Anerkennung von Diplomen für nichtärztliche Therapeuten
– Vereinfachte Zulassung komplementärmedizinischer Arzneimittel
Zur Situation in Österreich
In Österreich ist die Nachfrage nach komplementärmedizinischer (Zusatz)Versorgung in den letzten 20 Jahren kontinuierlich – sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin – ansteigend. Lt. Statistik Austria haben in den Jahren 2006/7 16,3 % der befragten Personen sonstige Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch genommen, davon 14,7 % im Bereich der Homöopathie.
Zahlreiche Österreicher befürworten dementsprechend einen erneuten Anlauf, die Homöopathie über die Krankenkassen abzurechnen. Zumal homöopathische Medikamente in vielen Fällen eine ebenso effiziente, dennoch aber kostengünstigere Alternative zu kostenintensiven Präparaten der Schulmedizin darstellen. Auch werden immer häufiger homöopathische Mittel unterstützend und stabilisierend bei gleichzeitiger schulmedizinischer Behandlung empfohlen und eingesetzt.
Auch österreichische TierhalterInnen verlangen zusehends eine homöopathische Behandlung ihrer Haustiere und auch in der Nutztierhaltung erfreut sich diese rückstandsfreie Therapiemethode einer immer stärker werdenden Beliebtheit. Die Ausbildung von VeterinärmedizinerInnen im Bereich Homöopathie ist durch die Österreichische Gesellschaft für veterinärmedizinische Homöopathie (ÖGVH) abgedeckt. Derart ausgebildete und geprüfte Tierärzte sind an der Zusatzbezeichnung Fachtierarzt für Homöopathie zu erkennen bzw. führen das Diplom für Veterinärhomöopathie der ÖGVH.
Die Akzeptanz von Seiten öffentlicher Stellen hingegen lässt noch sehr zu wünschen übrig. Von einer Gleichstellung mit der konventionellen Veterinärmedizin sind wir noch weit entfernt.
Österreichische Initiativen
Die interdisziplinäre Plattform „Ja zur Komplementärmedizin“ des Dachverband österreichischer Ärztinnen und Ärzte für Ganzheitsmedizin engagiert sich für das gesamte Feld der Komplementärmedizin in Österreich. Sie ist ein Zusammenschluss von ÄrztInnen, Fachgesellschaften, Heilmittelerzeugern sowie Selbsthilfegruppen und PatientInnen-Initiativen.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Forderung, qualitätsgesicherte Komplementärmedizin für alle PatientInnen zugänglich zu machen.
Weiters engagieren sich in Österreich die Österreichischen Gesellschaft für Homöopathische Medizin (ÖGHM), die Ärztegesellschaft für Klassische Homöopathie (ÄKH) und die StudentInnen Initiative Homöopathie (SIH) aktiv für eine qualitativ hochwertigen homöopathische Aus- und Weiterbildung.
Wie Dr. Peter Knafl, Präsident der ÖGVH, berichtet, besteht ein großer Vorteil in Österreich darin, dass hier die homöopathische Tätigkeit Ärzten und Tierärzten vorbehalten ist. Die Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker und Tierheilpraktiker, sowie die entsprechende Ausbildung ist in Österreich verboten.
Eine medizinische Grundausbildung ist für jeden homöopathischen Arzt/Tierarzt Grundvoraussetzung und die Ausübung der Homöopathie so in ärztlicher Hand. Hierdurch ist gesichert, dass bei jedem Patienten abgewogen werden kann, welche Behandlungsmethode für ihn die beste ist. Im Gegensatz zu anderen euröpäischen Ländern, in denen jedermann das Gewerbe des Tierheilpraktikers anmelden kann – ohne jegliche Ausbildung und Qualifikation – und die Qualität der Behandlung oft fragwürdig ist.
Wir können uns glücklich schätzen, so Dr. Peter Knafl, in Österreich eine Ausbildung für Veterinärhomöopathen zu haben und dass derart ausgebildete und geprüfte Tierärzte durch die Zusatzbezeichnung Diplom für Veterinärhomöopathie und Fachtierarzt für Homöopathie kenntlich gemacht sind.
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